Hauptwohnung Anmeldung (Dokument zum Ausdrucken)
Hauptwohnung Anmeldung (Dokument zum Ausdrucken)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine oder mehrere Personen ziehen in den Zuständigkeitsbereich unserer Meldebehörde oder ziehen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches um und melden diesen Umzug bei der zuständigen Meldebehörde.
Verfahrensablauf
Schön, dass Sie sich entschieden haben, in Fürstenwalde/Spree eine Wohnung zu beziehen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Eine Vertretung ist nur bei Vorlage einer ordentlichen Vollmacht und eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines zulässig.
Ab dem 1. November 2015 müssen Vermieter (Wohnungsgeber) ihren neuen Mietern nach dem neuen Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (z.B. beim Wegzug ins Ausland) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.
An-/ Ummeldung von Minderjährigen
Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Ummeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.
Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
Dokumente und Unterlagen
Personalausweis,
Reisepass,
Kinderreispass
Zum Nachweis für den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und für Kinder ohne eigene Personaldokumente halten Sie folgende Urkunden bereit,
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Geburts-/ Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie
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Scheidungsurteil
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Sterbeurkunde des Ehegatten
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Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Aufnahmebescheid
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Bescheinigung nach § 15 BVFG, Einbürgerungsurkunde u.ä.
um diese auf Verlangen der Meldebehörde vorlegen zu können.
Über die Anmeldung wird eine gebührenfreie Meldebestätigung ausgestellt.
Die Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnsitz wird ebenfalls gebührenfrei von uns übernommen.
Bitte denken Sie daran: Auch Ihr Auto zieht um. Bitte melden Sie dies beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Bürgerbüro:
buergerbuero@fuerstenwalde-spree.de
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Man ist mit seiner Hauptwohnung umgezogen. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass sie durch die Person angemeldet wird, in deren Wohnung sie einzieht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder Nachweis des Eigentums
Welche Fristen muss ich beachten?
Bis 14 Tage nach Einzug
Bearbeitungsdauer
Ca. 10 Minuten, bei persönlicher Vorsprache also sofort.
Was sollte ich noch wissen?
Die elektronischen Daten auf dem Chip des Personalausweises müssen geändert werden. Es wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift auf dem Personalausweis angebracht.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).