BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Nebenwohnung Anmeldung (vollständig digital)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Nebenwohnung liegt.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers.

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Wer ist Wohnungsgeber?

- Vermieter oder von ihnen Beauftragte (z.B. Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften u.a.)

- Wohnungseigentümer, die selbst vermieten

- Hauptmieter, die untervermieten

 

Wann muss der Wohnungsgeber mitwirken?

Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

 

Ein MIETVERTAG erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).