Nebenwohnung Anmeldung (vollständig digital)
Nebenwohnung Anmeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Was sollte ich noch wissen?
Wer ist Wohnungsgeber?
- Vermieter oder von ihnen Beauftragte (z.B. Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften u.a.)
- Wohnungseigentümer, die selbst vermieten
- Hauptmieter, die untervermieten
Wann muss der Wohnungsgeber mitwirken?
Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.
Ein MIETVERTAG erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
26.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).