Nebenwohnung Abmeldung (vollständig digital)
Nebenwohnung Abmeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Die Nebenwohnung wird nicht mehr von Ihnen als Wohnsitz genutzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- ausgefüllter Meldeschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe der Wohnung abzumelden.
Rechtsgrundlage
- §17 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §21 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
27.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).