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Nebenwohnung Abmeldung (vollständig digital)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung abmelden.

Wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Nebenwohnung liegt.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Die Nebenwohnung wird nicht mehr von Ihnen als Wohnsitz genutzt.

- Personalausweis

- ausgefüllter Meldeschein

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe der Wohnung abzumelden.

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).