BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Eheschließung Vollmacht zur Anmeldung (Dokument zum Ausdrucken)


Die beabsichtigte Eheschließung ist beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnsitzes. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so können sie ein Standesamt selbst wählen.

Leistungsbeschreibung

Ist einer der Verlobten verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Amtsleitung Standesamt