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Eheschließung Voranmeldung (vollständig digital)


Prüfung Ehefähigkeit

Leistungsbeschreibung

Sie haben beschlossen, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Ein wunderbarer Entschluss, den Sie auch nach außen hin sichtbar machen sollten. Lassen Sie Ihre Eheschließung in Fürstenwalde/Spree besiegeln.

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Volljährigkeit

Wohnsitz Fürstenwalde/Spree

Zur Anmeldung der Eheschließung sind alle Dokumente im Original einzureichen.

 

Sie waren noch nicht verheiratet und sind beide deutsche Staatsangehörige, dann müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag
    oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis zur Staatsangehörigkeit
  • ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • ggf. Erweiterte Meldebescheinigung

 

Sie haben gemeinsame Kinder:

  • Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung

 

Waren Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet, dann sind zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Scheidungs-, Aufhebungs-, Nichtigkeitsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde

 

Gegebenenfalls sind für weitere Vorehen die vorgenannten Unterlagen mit vorzulegen.

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, dies ist dann auf den Einzelfall bezogen und individuell zu betrachten.

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

Anmeldung Eheschließung: 59,00 €

Trauung im Trauzimmer des Alten Rathaus, während der allgemeinen Öffnungszeiten: 49,00 €

Trauung außerhalb des Rathauses, während der allgemeinen Öffnungszeiten: 131,00 €

Trauung im Trauzimmer des Alten Rathauses, am Samstag: 109,00 €

Trauung außerhalb des Alten Rathauses, am Samstag: 164,00 €

1 Eheurkunde: 16,00 € (jede weitere Urkunde der gleichen Art kostet 8,00 €)

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Die Anmeldung hat demnach eine Gültigkeit von 6 Monaten.

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Gebührenordnung des Landes Brandenburg

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Hier bekommen Sie die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung als Dokument zum Ausdrucken.

Das Standesamt Fürstenwalde/Spree bietet Ihnen die Möglichkeit, sich an folgenden Orten das Ja-Wort geben:

Trauzimmer im Alten Rathaus

Haus am Spreebogen

Restaurant Seeblick in Fürstenwalde/Spree, Ortsteil Trebus

Bischofsschloss

Brauereimuseum im Alten Rathaus

 

Termine für Eheschließungen 2025

Eheschließungen sind generell möglich, von Montag bis Freitag, während der Dienststunden.

Samstagstermine für die Monate Januar bis April und Oktober bis Dezember werden nach Bedarf vergeben.
Für die Monate Mai bis September 2025 werden folgende Samstagstermine angeboten:

•    im Mai:

•    im Juni:

•    im Juli: 

•    im August:

•    im September: 

17.05.2025 und 24.05.2025

07.06.2025 und 21.06.2025

12.07.2025 und 19.07.2025

09.08.2025 und 23.08.2025

06.09.2025 und 20.09.2025

 

Termine für das Jahr 2026 werden ab 01.09.2025 entgegengenommen:

standesamt@fuerstenwalde-spree.de

 

 

Eheschließung im Ausland

Sie beabsichtigen den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen für die Eheschließung in dem von Ihnen gewählten Land vorzulegen sind, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen können Sie bei Botschaften und Konsulaten erhalten, die Sie oft auch über das Internet erreichen können: Auswärtiges Amt

 

Die Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt im Ausland oft nur dann, wenn die Urkunde durch die zuständige innere Behörde (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg) beglaubigt wurde.

 

Nach Ihrer Hochzeit im Ausland können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Beurkundung Ihrer Eheschließung im Eheregister beantragen (§ 34 Personenstandsgesetz). Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Wir empfehlen, sich zur Namensführung im Standesamt beraten zu lassen.

 

Ehe für alle

In der Bundesrepublik Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 eine Ehe eingehen oder ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

 

Anmeldung der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare

Die benötigten Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare sind selbstverständlich identisch mit den Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung.

 

Beachten Sie bitte, dass die dazu vorzulegenden Dokumente von Ihren persönlichen Verhältnissen wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe/bereits begründete Lebenspartnerschaften abhängig sind.

 

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Eine bestehende Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Sollten Sie eine Umwandlung wünschen, so müssen Sie dies persönlich beim Standesamt beantragen. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann aber auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden.

 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.

Amtsleitung Standesamt

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Eheschließung Voranmeldung) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).