Eheschließung Voranmeldung (vollständig digital)
Eheschließung Voranmeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenPrüfung Ehefähigkeit
Leistungsbeschreibung
Sie haben beschlossen, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Ein wunderbarer Entschluss, den Sie auch nach außen hin sichtbar machen sollten. Lassen Sie Ihre Eheschließung in Fürstenwalde/Spree besiegeln.
Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Volljährigkeit
Wohnsitz Fürstenwalde/Spree
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung der Eheschließung sind alle Dokumente im Original einzureichen.
Sie waren noch nicht verheiratet und sind beide deutsche Staatsangehörige, dann müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag
oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde - Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis zur Staatsangehörigkeit
- ggf. Bescheinigung über Namensänderung
- ggf. Erweiterte Meldebescheinigung
Sie haben gemeinsame Kinder:
- Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Waren Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet, dann sind zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Scheidungs-, Aufhebungs-, Nichtigkeitsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde
Gegebenenfalls sind für weitere Vorehen die vorgenannten Unterlagen mit vorzulegen.
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, dies ist dann auf den Einzelfall bezogen und individuell zu betrachten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Anmeldung Eheschließung: 59,00 €
Trauung im Trauzimmer des Alten Rathaus, während der allgemeinen Öffnungszeiten: 49,00 €
Trauung außerhalb des Rathauses, während der allgemeinen Öffnungszeiten: 131,00 €
Trauung im Trauzimmer des Alten Rathauses, am Samstag: 109,00 €
Trauung außerhalb des Alten Rathauses, am Samstag: 164,00 €
1 Eheurkunde: 16,00 € (jede weitere Urkunde der gleichen Art kostet 8,00 €)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die Anmeldung hat demnach eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Gebührenordnung des Landes Brandenburg
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Hier bekommen Sie die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung als Dokument zum Ausdrucken.
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt Fürstenwalde/Spree bietet Ihnen die Möglichkeit, sich an folgenden Orten das Ja-Wort geben:
Trauzimmer im Alten Rathaus
Haus am Spreebogen
Restaurant Seeblick in Fürstenwalde/Spree, Ortsteil Trebus
Bischofsschloss
Brauereimuseum im Alten Rathaus
Termine für Eheschließungen 2025
Eheschließungen sind generell möglich, von Montag bis Freitag, während der Dienststunden.
Samstagstermine für die Monate Januar bis April und Oktober bis Dezember werden nach Bedarf vergeben.
Für die Monate Mai bis September 2025 werden folgende Samstagstermine angeboten:
• im Mai: • im Juni: • im Juli: • im August: • im September: |
17.05.2025 und 24.05.2025 07.06.2025 und 21.06.2025 12.07.2025 und 19.07.2025 09.08.2025 und 23.08.2025 06.09.2025 und 20.09.2025 |
Termine für das Jahr 2026 werden ab 01.09.2025 entgegengenommen:
standesamt@fuerstenwalde-spree.de
Eheschließung im Ausland
Sie beabsichtigen den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen für die Eheschließung in dem von Ihnen gewählten Land vorzulegen sind, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen können Sie bei Botschaften und Konsulaten erhalten, die Sie oft auch über das Internet erreichen können: Auswärtiges Amt
Die Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt im Ausland oft nur dann, wenn die Urkunde durch die zuständige innere Behörde (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg) beglaubigt wurde.
Nach Ihrer Hochzeit im Ausland können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Beurkundung Ihrer Eheschließung im Eheregister beantragen (§ 34 Personenstandsgesetz). Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Wir empfehlen, sich zur Namensführung im Standesamt beraten zu lassen.
Ehe für alle
In der Bundesrepublik Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 eine Ehe eingehen oder ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Anmeldung der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
Die benötigten Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare sind selbstverständlich identisch mit den Unterladen zur Anmeldung der Eheschließung.
Beachten Sie bitte, dass die dazu vorzulegenden Dokumente von Ihren persönlichen Verhältnissen wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe/bereits begründete Lebenspartnerschaften abhängig sind.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Eine bestehende Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Sollten Sie eine Umwandlung wünschen, so müssen Sie dies persönlich beim Standesamt beantragen. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann aber auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.
Amt/Fachbereich
Standesamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Standesamt
Fachlich freigegeben am
14.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Eheschließung Voranmeldung) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Links & Onlinedienste
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Ehefähigkeitszeugnis (Kontakt per E-Mail)Eheschließung Vollmacht zur Anmeldung (Dokument zum Ausdrucken)