Urkunden aus dem Eheregister (vollständig digital)
Urkunden aus dem Eheregister (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappen- Eheurkunde Ausstellung
- Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
- die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor
- Geburtsname vor der Ehe
- Ort und Tag der Geburt der Ehepartner
- Ort und Tag der Eheschließung
- gegebenenfalls Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod, Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung
- zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus
Die Anforderung von Urkunden kann persönlich oder auch in schriftlicher Form, per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Welche Gebühren fallen an?
1 Personenstandsurkunde: 16,00 € (jede weitere Urkunde der gleichen Art kostet 8,00 €)
Die Ausstellung von Urkunden/Erteilung von Auskünften/Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, je nach Zeitaufwand, ist gebührenpflichtig. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Benutzung der Bücher gilt hier das Archivrecht. Seit dem 01.01.2009 sind Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und Ausstellung der Urkunden eingeführt (§ 5 Personenstandsgesetz / PStG):
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
Danach sind vom Standesamt die betreffenden Register und auch Sammelakten dem zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten.
Das Standesamt Fürstenwalde/Spree hat seine Personenstandsbücher aus den genannten Zeiträumen an den Landkreis Oder-Spree, Kreisarchiv abgegeben.
Rechtsgrundlage
Gebührenordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Was sollte ich noch wissen?
Zum Standesamt Fürstenwalde/Spree gehören die ehemaligen Standesämter Fürstenwalde, Stadtforst Fürstenwalde, Colonie Fürstenwalde und Ketschendorf/Spree.
Bei einer schriftlichen Anforderung ist folgendes unbedingt zu beachten:
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, ggf. Stammbaum
- ggf. schriftliche Vollmacht eines Berechtigten beifügen
- Verwendungszweck der angeforderten Urkunde angeben
postalische Anschrift zur Versendung der Urkunde, ggf. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
Amt/Fachbereich
Standesamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Standesamt
Fachlich freigegeben am
14.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Urkunden aus Personenstandsregistern) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).