Brauchtumsfeuer/private Lagerfeuer (Dokument zum Ausdrucken)
Brauchtumsfeuer/private Lagerfeuer (Dokument zum Ausdrucken)
Textblöcke ein-/ausklappenBitte wählen Sie welcher Sachverhalt für Sie zutrifft 1.) oder 2.).
1.)
Lagerfeuer bedürfen nur einer Genehmigung, wenn das zu verbrennende Holz die Größe von 1 m³ übersteigt oder das Lagerfeuer Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist.
Zu verwenden:
Antrag auf Genehmigung zum Verbrennen von Stoffen im Freien
2.)
Kleinere private Lagerfeuer müssen vorher nur angemeldet werden.
Zu verwenden:
Anzeige per E-Mail
Leistungsbeschreibung
Brauchtumsfeuer/ private Lagefeuer sind grundsätzlich bei der Stadt Fürstenwalde anzuzeigen
Verbrennen von Stoffen im Freien
Eine besondere schriftliche Genehmigung bedürften offene Feuer, wenn:
- diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden oder
- das aufgeschichtete Holz einen Durchmesser von 1m und eine Höhe von 1m überschreitet,
- ausgenommen sind nur Holzkohlgrills, Terrassenöfen und Feuerschalen.
Besonderheiten:
- Für das Feuer darf nur naturbelassenes durchgetrocknetes Holz verwendet werden.
- Es ist zu sichern, dass brennbare Stoffe, Materialien und Gegenstände, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind, nicht durch Flammen, Wärmestrahlen, Glut oder Funkenflug entzündet werden.
- Durch den Rauch dürfen weder Anwohner, noch Benutzer öffentlicher Straßen und Freiflächen belästigt werden.
Sicherheitsmaßnahmen:
- 20m Mindestabstand zu landwirtschaftlichen Nutzflächen,
- zu Gebäuden mit nicht verschließbaren Öffnungen oder brennbaren Außenwänden ist ein Abstand von 10m einzuhalten,
- Anlegen eines mindestens 0,5m breiten Wundstreifen um die Feuerstelle auf Flächen leicht entzündlichen Bewuchs,
- Bereitstellen von geeigneten Geräten und Mitteln zum Ablöschen des Feuers bzw. von Entstehungsbränden,
- Ständige Aufsicht über das Feuer durch eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist,
- Offene Feuer dürfen nicht entfacht werden bei langanhaltender trockener Witterung (ab Waldbrandgefahrenstufe3) und einer Windstärke 4 der Beaufort-Skala, mäßige Brise (hebt Staub und loses Papier, bewegt dünne Äste).
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühren 10-77 Euro
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Ordnungsamt
Fachlich freigegeben am
23.01.2025
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Offenes Feuer) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).