Wohnheim OSZ (Dokumente zum Ausdrucken)
Wohnheim OSZ (Dokumente zum Ausdrucken)
Leistungsbeschreibung
Unser Wohnheim bietet seit dem 24. August 2014 neben 17 stadteigenen weitere 110 Plätze für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Oder-Spree „Palmnicken“
- Die Unterbringung der Nutzer/innen erfolgt in Zweibettzimmern, Zweibettapartments und Dreibettzimmern. Weiterhin können ein barrierefreies Zweibettapartment sowie ein barrierefreies Einbettzimmer mit einem angrenzenden Betreuerzimmer genutzt werden.
- Auszubildende zahlen 15,00 €/Nacht, Schüler/Dauernutzer 12,00 €/Nacht. Bei der turnusmäßigen Anreise sind 10,00 € Schlüsselpfand zu hinterlegen.
- Die Anreise erfolgt sonntags ab 18:00 Uhr, die Abreise freitags bis 8:00 Uhr. Eine Wochenendnutzung ist ausgeschlossen.
- Die 17 stadteigenen Plätze verteilen sich auf 10 Einzelzimmer, ein Zweibettzimmer, ein Dreibettzimmer und ein Zweibettapartment.
- Bettwäsche, Handtücher, Besteck und Dinge des persönlichen Bedarfs sind mitzubringen.
- Da das Wohnheim für Selbstversorgung konzipiert ist, befinden sich auf jeder Etage des Hauses eine voll ausgestattete Gemeinschaftsküche (Herd, Mikrowelle, Toaster, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr und Kochutensilien). Jeder Nutzer verfügt über ein eigenes, abschließbares Kühlschrankfach.
- Alle Zimmer sind hell und modern ausgestattet. Das hauseigene LAN-Netz steht jeder Bewohner/in kostenfrei zur Verfügung, ein entsprechendes Kabel muss mitgebracht werden. Die Kleiderschränke sind mit abschließbaren Wertfächern ausgestattet.
Zur Freizeitgestaltung bestehen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb des Wohnheimes. Für gemütliche Freizeitstunden steht auf jeder Etage ein bequemer Fernsehraum zur Verfügung. Besonders beliebt sind die Freizeiträume (Tischtennisraum, Clubraum, Fitnessraum und der Kreativraum).
Hier können Sie Eindrücke sammeln:
Verfahrensablauf
Einreichung der kompletten Antragsunterlagen.
Erstanträge für das Wohnheim werden nur im Original in Verbindung mit dem Masernimpfnachweis bearbeitet!
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Soziales, Kultur und Sport
wh@fuerstenwalde-spree.de
Telefon: 03361-557-181
Telefax: 03361-557-3181
Fragen im Bereich des Wohnheimes direkt an
Telefon: 03361-557-756
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die an der „Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree“ ihre theoretische Ausbildung absolvieren und deren Fahrzeit (öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Wartezeiten) von der Wohnung zur Schule bzw. von der Schule zur Wohnung mehr als 90 Minuten beträgt, haben unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazität einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz.
Welche Gebühren fallen an?
Auszubildende zahlen 15,00 €/Nacht, Schüler/Dauernutzer 12,00 €/Nacht.
Bei der turnusmäßigen Anreise sind 10,00 € Schlüsselpfand zu hinterlegen.
Gebühren fallen keine an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Immer zum Ende des vorherigen Schuljahres.
Anträge / Formulare
Erstanträge für das Wohnheim werden nur in Verbindung mit folgenden Unterlagen und der Kenntnisnahme der Hausordnung bearbeitet.
-
Antrag zur Aufnahme für Auszubildende und Schüler des OSZ „Palmnicken“
alternativ
Antrag zur Aufnahme - übrige Gäste -
Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz
-
Vollmacht für Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht oder Unterhaltstitel bei alleinigem Sorgerecht
-
Einverständniserklärung für minderjährige Bewohnerinnen und Bewohner
Automatisch werden keine Eingangsbestätigungen verschickt. Bei Vollständigkeit werden im Juli/ August 2026 die Bescheide erstellt und dem Antragssteller per Post übersandt.
Amt/Fachbereich
Soziales, Kultur und Sport
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Soziales, Kultur und Sport
Fachlich freigegeben am
14.07.2026
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Wohnheimbelegung) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Links & Onlinedienste
- Antrag zur Aufnahme - Auszubildende/Schüler (Dokument zum Ausdrucken)
- Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz
- Vollmacht für Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht
- Vereinbarung über die Verabreichung von Medikamenten
- Einverständniserklärung für minderjährige Bewohnerinnen und Bewohner
- Hausordnung + Kenntnisnahme der Hausordnung
- Elektrogeräte zur Anmeldung gemäß der Hausordnung
- Antrag zur Aufnahme - übrige Gäste (Dokument zum Ausdrucken)