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Wappen (Kontakt per E-Mail)


Wenn Privatpersonen oder juristische Personen, z.B. Vereine, das Wappen der Stadt Fürstenwalde oder das Logo nutzen möchten, ist das gegen eine Gebühr möglich und beim Amt Verwaltungsservice zu beantragen.

- Genehmigung Stadtwappen, Gemeindewappen, Amtswappen, Landkreiswappen

- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen KommHzV

- weitere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft

 

Mehr Informationen zum Wappen und Logo

Leistungsbeschreibung

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

Aus Gründen des Urheberschutzes darf das Logo nicht selbständig verändert werden. Die korrekten Darstellungsformen und gelungene Anwendungsbeispiele sind in unserer Gestaltungsrichtlinie zusammengefasst.

Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Formloser Antrag unter Angabe des Nutzungszwecks.

Abhängig von der Art der Verwendung.

Die Tarife finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree (Seite 6).

Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

Verwaltungsservice

Amtsleitung Verwaltungsservice