Wappen (Kontakt per E-Mail)
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Textblöcke ein-/ausklappenWenn Privatpersonen oder juristische Personen, z.B. Vereine, das Wappen der Stadt Fürstenwalde oder das Logo nutzen möchten, ist das gegen eine Gebühr möglich und beim Amt Verwaltungsservice zu beantragen.
- Genehmigung Stadtwappen, Gemeindewappen, Amtswappen, Landkreiswappen
- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen KommHzV
- weitere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft
Leistungsbeschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Aus Gründen des Urheberschutzes darf das Logo nicht selbständig verändert werden. Die korrekten Darstellungsformen und gelungene Anwendungsbeispiele sind in unserer Gestaltungsrichtlinie zusammengefasst.
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag unter Angabe des Nutzungszwecks.
Welche Gebühren fallen an?
Abhängig von der Art der Verwendung.
Die Tarife finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree (Seite 6).
Was sollte ich noch wissen?
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Amt/Fachbereich
Verwaltungsservice
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Verwaltungsservice
Fachlich freigegeben am
22.07.2024