Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten (Dokument zum Ausdrucken)
Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten (Dokument zum Ausdrucken)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten
- In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist die Nachtruhezeit festgelegt
- Es sind alle Betätigungen verboten die zur Störung der Nachtruhe führen
- Dieses Verbot gilt nicht für: - Beseitigung einer Notlage
- Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr bis 06:00 Uhr und 22:00 Uhr und 23:00 Uhr
- Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen vom Verbot erlassen
- Wenn das öffentliche Interesse überwiegt oder Interesse eines Beteiligten
- Die Ausnahmen sind zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
- Ausnahmen werden immer mit Auflagen verbunden sein
- Anträge sind 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Ordnungsamt:
oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Gebühren fallen an?
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung Umwelt (GebOUmwelt)
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Ordnungsamt
Fachlich freigegeben am
31.07.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Sicherheit) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).