Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten (Dokument zum Ausdrucken)
Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten (Dokument zum Ausdrucken)
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten
- In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist die Nachtruhezeit festgelegt
- Es sind alle Betätigungen verboten die zur Störung der Nachtruhe führen
- Dieses Verbot gilt nicht für: - Beseitigung einer Notlage
- Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr bis 06:00 Uhr und 22:00 Uhr und 23:00 Uhr
- Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen vom Verbot erlassen
- Wenn das öffentliche Interesse überwiegt oder Interesse eines Beteiligten
- Die Ausnahmen sind zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
- Ausnahmen werden immer mit Auflagen verbunden sein
- Anträge sind 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Ordnungsamt:
oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Gebühren fallen an?
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung Umwelt (GebOUmwelt)
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Ordnungsamt
Fachlich freigegeben am
31.07.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Sicherheit) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).