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Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten (Dokument zum Ausdrucken)


Leistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe und zum Einsatz von Tongeräten

  • In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist die Nachtruhezeit festgelegt
  • Es sind alle Betätigungen verboten die zur Störung der Nachtruhe führen
  • Dieses Verbot gilt nicht für:       - Beseitigung einer Notlage

- Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr bis 06:00 Uhr und 22:00 Uhr und 23:00 Uhr

  • Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen vom Verbot erlassen
  • Wenn das öffentliche Interesse überwiegt oder Interesse eines Beteiligten
  • Die Ausnahmen sind zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
  • Ausnahmen werden immer mit Auflagen verbunden sein
  • Anträge sind 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen

 

Sachbearbeitung Ordnungsamt:

oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung Umwelt (GebOUmwelt)

Ordnungsamt

Amtsleitung Ordnungsamt

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