Baumfällgenehmigung (Dokument zum Ausdrucken)
Baumfällgenehmigung (Dokument zum Ausdrucken)
Textblöcke ein-/ausklappenBaumfällgenehmigung im Video erklärt
Die Stadt Fürstenwalde/ Spree hat eine Baumschutzsatzung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume unter die Schutzbestimmungen fallen.
Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.2010 ist die Stadt Fürstenwalde für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde verantwortlich. Als Stadtgebiet wird der gesamte besiedelte Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus, Molkenberg und Südwest sowie Wochenendgrundstücke definiert. Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde sind alle Bäume geschützt:
- mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden oder
- mit geringerem Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen oder als Ersatzpflanzung gepflanzt wurden
Verfahrensablauf
Senden Sie den ausgefüllten Antrag an:
kommunalservice@fuerstenwalde-spree.de
Alternative Möglichkeiten stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, z. B. der Postweg.
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Kommunalservice:
kommunalservice@fuerstenwalde-spree.de
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Eigentümer des Grundstücks oder Bevollmächtigter sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren für den Bescheid nach Aufwand und für die Ersatzpflanzungen entstehen.
Anträge / Formulare
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formloser Antrag mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer
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vollständige Adresse des Grundstückes, auf dem sich der oder die Bäume befinden
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Anzahl der zu fällenden Bäume
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Angaben zum Baum: Baumart, wenn bekannt, Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden)
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Begründung, Datum und Unterschrift,
Was sollte ich noch wissen?
Die Stadt Fürstenwalde kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.
Amt/Fachbereich
Kommunalservice
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Kommunalservice
Fachlich freigegeben am
10.04.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Genehmigungsverfahren Baumfällungen) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).