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Baumfällgenehmigung (Dokument zum Ausdrucken)


Baumfällgenehmigung im Video erklärt

Die Stadt Fürstenwalde/ Spree hat eine Baumschutzsatzung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume unter die Schutzbestimmungen fallen.

Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.01.2010 ist die Stadt Fürstenwalde für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde verantwortlich. Als Stadtgebiet wird der gesamte besiedelte Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus, Molkenberg und Südwest sowie Wochenendgrundstücke definiert. Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde sind alle Bäume geschützt:


- mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden oder
- mit geringerem Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen oder als Ersatzpflanzung gepflanzt wurden

Senden Sie den ausgefüllten Antrag an:

kommunalservice@fuerstenwalde-spree.de

 

Alternative Möglichkeiten stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, z. B. der Postweg.

Sachbearbeitung Kommunalservice:

kommunalservice@fuerstenwalde-spree.de

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Der Antragsteller muss Eigentümer des Grundstücks oder Bevollmächtigter sein.

Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung.

Es können Gebühren für den Bescheid nach Aufwand und für die Ersatzpflanzungen entstehen.

  • formloser Antrag mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer

  • vollständige Adresse des Grundstückes, auf dem sich der oder die Bäume befinden

  • Anzahl der zu fällenden Bäume

  • Angaben zum Baum: Baumart, wenn bekannt, Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden)

  • Begründung, Datum und Unterschrift,

Die Stadt Fürstenwalde kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.

Kommunalservice

Amtsleitung Kommunalservice

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Genehmigungsverfahren Baumfällungen) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).