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Gewerbezentralregisterauszug (GZR) juristische Personen (vollständig digital)


  • Gewerbezentralregister Einsicht gewähren
  • Jede juristische Person kann über sich selbst Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.
  • Das Gewerbezentralregister enthält
    • bestimmte Verstöße der antragstellenden Person gegen gewerberechtliche Bestimmungen und
    • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
  • Antrag kann entweder bei dem zuständigen Gewerbeamt oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
    • Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist grundsätzlich für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.
  • Wohnt die antragstellende Person außerhalb Deutschlands, kann der Antrag auch per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Die antragstellende Person kann sich nur durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, wenn sich die Vertretungsmacht aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister ergibt.
  • Antragsberechtigt ist auch die gesetzliche Vertretung der natürlichen Person.
  • Zuständig für die Erteilung: Bundesamt für Justiz

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob die juristische Person in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis der Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister werden zum Beispiel erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Das Gewerbeamt ist nach dem Landesrecht für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person online beim Bundesamt für Justiz, schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Gewerbeamt beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich mit gültigen Ausweisdokument an das zuständige Gewerbeamt .
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag mit Verwendungszweck an das zuständige Gewerbeamt. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt. 
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

Antrag aus dem Ausland:

  • Einen Antrag aus dem Ausland können Sie nur schriftlich stellen.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.

Bundesamt für Justiz

Allgemein: Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister

Für juristische Personen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters oder der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebes 
    • Beachten Sie, dass Sie bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen müssen. 
  • bei elektronischer Antragstellung: 
    • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

Bei Auskunft auf Antrag aus dem Ausland sind weitere Punkte zu beachten.

Amtsleitung Gewerbeamt