Statusabfrage Personalausweis oder Reisepass (vollständig digital)
Statusabfrage Personalausweis oder Reisepass (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Bürger welcher einen Personalausweis oder Reisepass beantragt hat, fragt ab ob dieser, noch in Produktion ist oder bereits zurückgeliefert und abholbereit ist.
An wen muss ich mich wenden?
Telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Man hat persönlich einen Personalausweis beantragt, oder ist Sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes für welches ein Ausweis beantragt wurde.
Bearbeitungsdauer
Da der Ausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Wochen zu rechnen. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Antritt einer geplanten Reise stellen.
Rechtsgrundlage
- § 7 und 8 Personalausweisgesetz PAusG
- 19 Passgesetz PassG
Was sollte ich noch wissen?
Der Ausweis/Reisepass wird nicht per Post zugesandt, sondern muss im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Vorbereitete Vollmachten können Sie sich bereits bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterin aushändigen lassen.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises dauert bis zu 5 Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses oder Personalausweises jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Online-Ausweis selbst aktivieren und neue PIN bestellen.
Seit dem 28.03.2022 wird ein neuer Service zur Aktivierung der Onlinefunktion und neu Setzung der PIN angeboten. Dieser Dienst wird nur für Ausweisinhaber angeboten, die in Deutschland mit einer Meldeadresse registriert sind. Nutzen Sie dazu bitte die Webseite des Dienstes www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Die Möglichkeit, die PIN alternativ in der Behörde setzen zu lassen, bleibt bestehen.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Ausstellung von Personaldokumenten und Verlustanzeigen) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).