Kindertagesstätte Anmeldung (vollständig digital)
Kindertagesstätte Anmeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenKindertagesstätte Aufnahme
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
Leistungsbeschreibung
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort).
Die Einrichtungen der Kindertagesförderung haben folgende Aufgaben:
Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
Sie helfen den Personensorgeberechtigten dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Verfahrensablauf
Die Personensorgeberechtigten sollten sich rechtzeitig auf dem Elternportal der Stadt Fürstenwalde/Spree informieren und schnellstmöglich einen Betreuungsplatz beantragen.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Bitte bestätigen Sie uns regelmäßig (ca. alle 3 Monate) den Bedarf auf Ihren beantragten Betreuungsplatz.
An wen muss ich mich wenden?
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich auf dem Elternportal der Stadt Fürstenwalde/Spree informieren.
Die Anmeldung erfolgt zu der jeweiligen Einrichtung ebenso direkt über das Elternportal.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Kitas in städtischer Trägerschaft ist die Sachbearbeitung im Amt Bildung, Schulen und Kitas zuständig, dazu Zählen:
- Bummi
- Nesthäkchen
- Heinzelmann
- Spreefüchse
- Wirbelwind
- Abenteuerland
- Kunterbunt
- Parkspatzen
Amt/Fachbereich
Bildung, Schulen und Kitas
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bildung, Schulen und Kitas
Fachlich freigegeben am
23.08.2024