Gewerbe Ummeldung (vollständig digital)
Gewerbe Ummeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenSie melden Ihr Gewerbe um.
Leistungsbeschreibung
Wer im stehenden Gewerbe sein Betrieb verlegt, der Name des Gewerbetreibenden sich ändert, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf andere Waren oder Leistungen ausdehnt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 2a GewO).
Verfahrensablauf
Bitte stellen Sie für Rückfragen sicher, dass Sie eine Telefonnummer eintragen, unter der Sie zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sind.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie uns persönlich aufsuchen, bringen Sie bitte mit:
- Ihren gültigen Personalausweis, Duldungs- oder Aufenthaltstitel
- Bereits vorhandene Gewerbemeldungen und ggf. vorhandene Erlaubnisse
Mit einer Vollmacht können Sie sich vertreten lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren Gewerbeummeldung
- 30,00 Euro Ummeldung natürliche und juristische Person
- 12,00 Euro zusätzlich bei Erweiterung auf Ausschank alkoholischer Getränke für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter
Bei einem Mehraufwand (zum Beispiel durch fehlende Unterlagen oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare) kann nach dem erforderlichen Zeitaufwand eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und in Abhängikeit der gewerblichen Tätigkeit 1 Woche bis zu 3 Monaten.
Amt/Fachbereich
Gewerbeamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Gewerbeamt
Fachlich freigegeben am
27.02.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Gewerbliche Erlaubnisverfahren) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).