Fundbüro (vollständig digital)
Fundbüro (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenDas Bürgerbüro ist verantwortlich für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten.
Leistungsbeschreibung
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom/von der Eigentümer/-in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Eigentumsnachweises abgeholt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und lange ungenutzt waren, da diese oftmals dann als Fundsachen beim Fundbüro angezeigt bzw. abgegeben werden.
Nur in ganz seltenen Fällen erfolgen Abgaben von Fundgegenständen noch am selben Tag des Verlustes. Nachfragen empfehlen sich daher erst nach zwei bis drei Arbeitstagen.
Sollte der/die Eigentümer/-in einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt.
Fundgegenstände von nicht in Fürstenwalde wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung zugesandt.
Sie haben einen Gegenstand im Bus oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren/gefunden kontaktieren Sie die passende Servicestelle ( z.B. örtliche Verkehrsbetriebe, Deutsche Bahn usw.).
Wenn Sie etwas gefunden haben:
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen.
Die Fundsache kann vom Finder zur dortigen Verwahrung abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf Prozent, von dem Mehrwert drei Prozent.
Wenn der/die Eigentümer/-in der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.
Haben Sie eine Fundsache in einem Bus bzw. Bahn gefunden, setzen Sie sich bitte mit dem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
Sie können eine Online-Fundanzeige aufgeben, wenn Sie den Fundgegenstand selbst in Verwahrung nehmen. Sollte ein gefundener Gegenstand, z.B. Schlüsselbund, nicht einer aufgeführten Fundgruppe entsprechen, ist eine Abgabe bei Ihrem zuständigen Fundbüro erforderlich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie etwas verloren haben:
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom/von der Eigentümer/-in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Eigentumsnachweises abgeholt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und lange ungenutzt waren, da diese oftmals dann als Fundsachen beim Fundbüro angezeigt bzw. abgegeben werden.
Nur in ganz seltenen Fällen erfolgen Abgaben von Fundgegenständen noch am selben Tag des Verlustes. Nachfragen empfehlen sich daher erst nach zwei bis drei Arbeitstagen.
Sollte der/die Eigentümer/-in einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt.
Fundgegenstände von nicht in Fürstenwalde wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung zugesandt.
Sie haben einen Gegenstand im Bus oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren/gefunden kontaktieren Sie die passende Servicestelle ( z.B. örtliche Verkehrsbetriebe, Deutsche Bahn usw.).
Wenn Sie etwas gefunden haben:
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen.
Die Fundsache kann vom Finder zur dortigen Verwahrung abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf Prozent, von dem Mehrwert drei Prozent.
Wenn der/die Eigentümer/-in der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.
Haben Sie eine Fundsache in einem Bus bzw. Bahn gefunden, setzen Sie sich bitte mit dem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
Sie können eine Online-Fundanzeige aufgeben, wenn Sie den Fundgegenstand selbst in Verwahrung nehmen. Sollte ein gefundener Gegenstand, z.B. Schlüsselbund, nicht einer aufgeführten Fundgruppe entsprechen, ist eine Abgabe bei Ihrem zuständigen Fundbüro erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Information im Bürgerbüro.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis des Eigentums an der Sache.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Verlust 6 Monate Aufbewahrung.
Anträge / Formulare
Werden direkt durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Fund- und Verlustsachen) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).