Sondernutzungsgenehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Dokument zum Ausdrucken)
Sondernutzungsgenehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Dokument zum Ausdrucken)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
- die Lagerung von Materialien
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das Aufstellen von Gerüsten, Baumaschinen, Bauzäunen, Containern
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der Betrieb von stationären Informations- oder Imbissständen
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jegliche Werbung mittels Banner oder Plakaten
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Außengastronomie
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Aufstellen von Verkaufsauslagen und Werbeanlagen
Anträge sind 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeitung Ordnungsamt:
oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Gebühren fallen an?
Kosten entstehen gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Ordnungsamt
Fachlich freigegeben am
23.01.25
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Sondernutzung) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).