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Sondernutzungsgenehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Dokument zum Ausdrucken)


Leistungsbeschreibung

Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

  • die Lagerung von Materialien
  • das Aufstellen von Gerüsten, Baumaschinen, Bauzäunen, Containern

  • der Betrieb von stationären Informations- oder Imbissständen

  • jegliche Werbung mittels Banner oder Plakaten

  • Außengastronomie

  • Aufstellen von Verkaufsauslagen und Werbeanlagen

Anträge sind 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

 

Sachbearbeitung Ordnungsamt:

oeff-ordnung-gewerbe@fuerstenwalde-spree.de

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Kosten entstehen gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung.

Ordnungsamt

Amtsleitung Ordnungsamt

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Sondernutzung) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).