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Melderegisterauskunft erweitert (Kontakt per E-Mail)


Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister.

Leistungsbeschreibung

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über Daten die über die einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 BMG hinausgehen.

Auskunft kann erteilt werden über: frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Ehegatten und Lebenspartnern.

Die Daten dürfen nur für den von der antragstellenden Person genannten Zweck verwendet werden und sind danach zu löschen.

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Berechtigtes Interesse der antragstellenden Person muss nachgewiesen werden.

Personalausweis, Angaben zum Auffinden der Person über die Auskunft begehrt wird. Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse.

Die erweiterte Melderegisterauskunft kostet 12,00 €

Behörden und sonstige öffentliche Stellen sollten sich auch als Nutzer registrieren lassen.

zur Melderegisterauskunft Online (registrierte Nutzer)

 

Antrag auf Registrierung für die Melderegisterauskunft Online

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).