Melderegisterauskunft erweitert (Kontakt per E-Mail)
Melderegisterauskunft erweitert (Kontakt per E-Mail)
Textblöcke ein-/ausklappenErweiterte Auskunft aus dem Melderegister.
Leistungsbeschreibung
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über Daten die über die einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 BMG hinausgehen.
Auskunft kann erteilt werden über: frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Ehegatten und Lebenspartnern.
Die Daten dürfen nur für den von der antragstellenden Person genannten Zweck verwendet werden und sind danach zu löschen.
An wen muss ich mich wenden?
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse der antragstellenden Person muss nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, Angaben zum Auffinden der Person über die Auskunft begehrt wird. Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse.
Welche Gebühren fallen an?
Die erweiterte Melderegisterauskunft kostet 12,00 €
Bearbeitungsdauer
Ca. 7 Tage
Was sollte ich noch wissen?
Behörden und sonstige öffentliche Stellen sollten sich auch als Nutzer registrieren lassen.
zur Melderegisterauskunft Online (registrierte Nutzer)
Antrag auf Registrierung für die Melderegisterauskunft Online
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).