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Gewerbe Abmeldung (vollständig digital)


Sie melden Ihr Gewerbe ab.

Leistungsbeschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO).

Bitte stellen Sie für Rückfragen sicher, dass Sie eine Telefonnummer eintragen, unter der Sie zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sind.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

  • Betriebsauflösung oder
  • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
     

Wenn Sie uns persönlich aufsuchen, bringen Sie bitte mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis, Duldungs- oder Aufenthaltstitel
  • Bereits vorhandene Gewerbemeldungen und ggf. vorhandene Erlaubnisse

Mit einer Vollmacht können Sie sich vertreten lassen.

Gebühren Gewerbeabmeldung

  • 12,00 Euro

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und in Abhängikeit der gewerblichen Tätigkeit 1 Woche bis zu 3 Monaten. 

Amtsleitung Gewerbeamt

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Gewerbliche Erlaubnisverfahren) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).