Gewerbe Abmeldung (vollständig digital)
Gewerbe Abmeldung (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenSie melden Ihr Gewerbe ab.
Leistungsbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO).
Verfahrensablauf
Bitte stellen Sie für Rückfragen sicher, dass Sie eine Telefonnummer eintragen, unter der Sie zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sind.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie uns persönlich aufsuchen, bringen Sie bitte mit:
- Ihren gültigen Personalausweis, Duldungs- oder Aufenthaltstitel
- Bereits vorhandene Gewerbemeldungen und ggf. vorhandene Erlaubnisse
Mit einer Vollmacht können Sie sich vertreten lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren Gewerbeabmeldung
- 12,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und in Abhängikeit der gewerblichen Tätigkeit 1 Woche bis zu 3 Monaten.
Amt/Fachbereich
Gewerbeamt
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Gewerbeamt
Fachlich freigegeben am
27.02.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Gewerbliche Erlaubnisverfahren) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).