Melderegisterauskunft einfach (vollständig digital)
Melderegisterauskunft einfach (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenEinfache Auskunft aus dem Melderegister.
Leistungsbeschreibung
Einer Person wird auf Verlangen Auskunft über eine andere Person erteilt, sofern diese eindeutig identifiziert werden kann und die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Auskunft wird über: Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache, erteilt.
Verfahrensablauf
Die auskunftbegehrende Person muss mündlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss Angaben zum Auffinden der gesuchten Person über Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift enthalten. Weiterhin muss versichert werden das die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benutzt werden. Sollte ein gewerblicher Zweck vorliegen, so muss dies angegeben werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, Angaben zum Auffinden der Person über die Auskunft begehrt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig.
- je mündliche und schriftliche einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €
- Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 13,00 Euro bis 20,00 Euro
Die Gebühr wird auch fällig, wenn der Gesuchte nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft bereits bekannt ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 7 Tage
Rechtsgrundlage
- §44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 44.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Was sollte ich noch wissen?
Behörden und sonstige öffentliche Stellen sollten sich auch als Nutzer registrieren lassen.
zur Melderegisterauskunft Online (registrierte Nutzer)
Antrag auf Registrierung für die Melderegisterauskunft Online
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
27.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).