BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Melderegisterauskunft einfach (vollständig digital)


Einfache Auskunft aus dem Melderegister.

Leistungsbeschreibung

Einer Person wird auf Verlangen Auskunft über eine andere Person erteilt, sofern diese eindeutig identifiziert werden kann und die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.

Auskunft wird über: Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache, erteilt.

Die auskunftbegehrende Person muss mündlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss Angaben zum Auffinden der gesuchten Person über Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift enthalten. Weiterhin muss versichert werden das die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benutzt werden. Sollte ein gewerblicher Zweck vorliegen, so muss dies angegeben werden.

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Personalausweis, Angaben zum Auffinden der Person über die Auskunft begehrt wird.

Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig.

  • je mündliche und schriftliche einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €
  • Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 13,00 Euro bis 20,00 Euro

 

Die Gebühr wird auch fällig, wenn der Gesuchte nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft bereits bekannt ist.  

Behörden und sonstige öffentliche Stellen sollten sich auch als Nutzer registrieren lassen.

zur Melderegisterauskunft Online (registrierte Nutzer)

 

Antrag auf Registrierung für die Melderegisterauskunft Online

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).