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Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis (vollständig digital)


Beantragung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.

Bundesamt für Justiz

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.

Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.

(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)

Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Hinweis: im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, z.B. die Vertretungsmacht, Nachweis der Notwendigkeit für den Arbeitgeber erbracht werden. Diese sind hochzuladen.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Eine Beantragung ist nur online oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree möglich.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.

Online-Portal des Bundesamts für Justiz

 

 

Bei Beantragung für Arbeit im sozialen Bereich und mit Kindern, muss ein Nachweis des Arbeitgebers vorliegen.

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führungszeugnis) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).