Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis (vollständig digital)
Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenBeantragung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Zuständige Stelle
Bundesamt für Justiz
Voraussetzungen
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, z.B. die Vertretungsmacht, Nachweis der Notwendigkeit für den Arbeitgeber erbracht werden. Diese sind hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage
Anträge / Formulare
Eine Beantragung ist nur online oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Bei Beantragung für Arbeit im sozialen Bereich und mit Kindern, muss ein Nachweis des Arbeitgebers vorliegen.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
26.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führungszeugnis) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).