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Melderegister Übermittlungssperre (vollständig digital)


Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. 

Widerspruch gegen die Übermittlung persönlicher Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zum Zwecke der Wahlwerbung, an Mandatsträger, Presse und Rundfunk bezüglich Alters- und Ehejubiläen, an Adressbuchverlage.

Leistungsbeschreibung

Eine Übermittlungssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn die gemeldete Person aktiv gegen die Weitergabe ihrer Daten widerspricht.

Sie teilen schriftlich der Meldebehörde mit, dass Sie keine Weitergabe Ihrer Daten zum oben genannten Zwecke wünschen.

 

Die Übermittlungssperre wird unbefristet eingetragen. Bei der Anmeldung im Zuständigkeitsbereich werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen.

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde.

Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister

Die Beantragung kann jederzeit erfolgen.

Bürgerbüro

Amtsleitung Bürgerbüro

Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).