Melderegister Übermittlungssperre (vollständig digital)
Melderegister Übermittlungssperre (vollständig digital)
Textblöcke ein-/ausklappenWiderspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.
Widerspruch gegen die Übermittlung persönlicher Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zum Zwecke der Wahlwerbung, an Mandatsträger, Presse und Rundfunk bezüglich Alters- und Ehejubiläen, an Adressbuchverlage.
Leistungsbeschreibung
Eine Übermittlungssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn die gemeldete Person aktiv gegen die Weitergabe ihrer Daten widerspricht.
Verfahrensablauf
Sie teilen schriftlich der Meldebehörde mit, dass Sie keine Weitergabe Ihrer Daten zum oben genannten Zwecke wünschen.
Die Übermittlungssperre wird unbefristet eingetragen. Bei der Anmeldung im Zuständigkeitsbereich werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde.
Zuständige Stelle
Stadt Fürstenwalde/Spree - Der Bürgermeister
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beantragung kann jederzeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Rechtsgrundlage
- §42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
- §51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Fachlich freigegeben durch
Amtsleitung Bürgerbüro
Fachlich freigegeben am
26.03.2024
Hinweise / Besonderheiten
Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz (Führen des Melderegisters) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).